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Rauchwarnmelder
Austausch
Seit 2013 sind Rauchwarnmelder gemäß der Landesbauordnung Baden-Württemberg gesetzlich für den Wohnungsbau vorgeschrieben. Sie müssen in allen Schlafräumen sowie in allen Räumen, die zu dem ersten Flucht- und Rettungsweg zählen, installiert werden. Rauchwarnmelder haben in der Regel eine Lebensdauer von 10 Jahren, und daher müssen die Geräte, die 2013 installiert wurden, nun spätestens 2023 ausgetauscht werden. Falls Sie noch Rauchwarnmelder aus dieser Zeit haben, möchten wir Sie daran erinnern, sich jetzt über den Austausch zu informieren.
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